Aspartam - Süßstoff mit Nebenwirkungen

16. Dezember 2016

Aspartam, der Süssstoff mit vielen Nebenwirkungen, ist nicht halb so unbedenklich, wie die Studien der Hersteller behaupten. Bei seiner Verstoffwechselung entstehen gefährliche Nervengifte. Gedächtnisverlust, Depressionen, Blindheit und Verlust des Hörvermögens sind nur einige ihrer Wirkungen auf den menschlichen Organismus.

Süssstoff verursacht Gesundheitsstörungen

Sie können Krankheitsbilder herauf beschwören, die keiner mit dem "harmlosen" süssen Stoff je in Verbindung bringt. Manche Symptome führen zu Fehldiagnosen, da sie den Merkmalen von Multipler Sklerose ähnlich sind und zerstören so das Leben von Menschen, denen keiner je gesagt hat, dass der Konsum von Light-Getränken für ihren miserablen Gesundheitszustand verantwortlich ist.

Aspartam ist ein Süssstoff, der genau wie Zucker vier Kilokalorien pro Gramm hat. Da Aspartam aber 200mal süsser ist als weisser Haushaltszucker, benötigt man von diesem Süssstoff nur einen Bruchteil der Zuckermenge und so spielen Kalorien in diesem Fall keine Rolle. Aspartam ist auch als "NutraSweet", "Canderel" oder einfach als E 951 bekannt. Es handelt sich um einen beliebten Süssstoff, weil er so "natürlich" nach Zucker schmeckt. Andere Süssstoffe, wie zum Beispiel Saccharin, haben oft einen leicht bitteren Beigeschmack.

Süssstoff befindet sich in sehr vielen Nahrungsmitteln

Aspartam wurde 1965 in Chicago von einem Chemiker der Searle Company, einer Tochterfirma des Chemiegiganten Monsanto, entdeckt. Mittlerweile ist der Süssstoff in über 90 Ländern weltweit in mehr als 9000 Produkten enthalten. Überall, wo zwar süsser Geschmack, aber kein Zucker erwünscht ist, kann Aspartam zum Einsatz kommen. Wenn irgendwo "Light", "Wellness" oder "Zuckerfrei" draufsteht, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Aspartam enthalten ist.

Die Gentechnik machts

Die drei Grundsubstanzen von Aspartam sind die beiden Aminosäuren Phenylalanin (50 Prozent) und Asparaginsäure (40 Prozent) sowie der Alkohol Methanol.

Im menschlichen Körper zerfällt Aspartam wieder in seine drei Ausgangsstoffe Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol. Produkte, die Aspartam enthalten, müssen mit einem Warnhinweis versehen sein: "Enthält Phenylalanin". Diese Aminosäure kann für solche Menschen lebensgefährlich sein, die unter der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Sie können Phenylalanin nicht abbauen und so reichert es sich in deren Gehirn an. Die Folgen sind "Schwachsinn" und verkümmertes Körperwachstum.

PKU ist jedoch eine äusserst seltene Krankheit: Lediglich eines von 20.000 Neugeborenen wird mit diesem Gendefekt geboren. Nun hat sich aber gezeigt, dass auch Menschen, die definitiv nicht von PKU gezeichnet sind, sondern einfach nur gerne mit Süssstoff gesüsste Limonaden geniessen, grosse Mengen Phenylalanin im Gehirn anreichern können. Als Symptome treten daraufhin Kopfschmerzen und Gedächtnisverlust auf, aber auch emotionale Krankheiten wie heftige Stimmungsschwankungen, Depressionen bis hin zu Schizophrenie und einer Empfänglichkeit für Anfälle können zum Vorschein kommen - je nach Veranlagung und körperlicher Konstitution.

Eine daraufhin erfolgte Steigerung der Verkaufszahlen von Psychopharmaka - zur Aufheiterung der süssstoffdepressiven Patienten - ist sicher nur unbeabsichtigte Konsequenz der nicht gerade unumstrittenen Zulassung von Aspartam als Nahrungsmittelzusatz.

Gift erlaubt - Lebenmittel verboten

Während Aspartam also trotz offizieller Zulassung nicht unumstritten ist, durften Süssstoffe aus der süssen Pflanze Stevia in der EU bis zum Dezember 2011 lediglich dem Viehfutter zugesetzt werden. Eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff blieb Stevia – zumindest in der EU – jahrzehntelang verwehrt. In Ländern wie der Schweiz, der USA oder Japan wird dagegen teilweise schon seit vielen Jahren mit Stevia gesüsst, so dass die dortigen Bewohner längst in den Genuss der karieshemmenden, blutzuckerstabilisierenden und möglicherweise auch blutdrucksenkenden Wirkung der süssen Pflanze kamen, während sich die EU mit einer Zulassung noch Zeit liess. Seit Dezember 2011 jedoch dürfen auch EU-Bürger auf ganz legale Weise Stevia nutzen.




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